Ihre Kosten für eine Inanspruchnahme unserer Werkleistungen
32,00 Euro Stundenverrechnungssatz
24,00 Euro Anfahrtpauschale
Die Minimumberechnung beträgt eine Stunde, danach erfolgt die Berechnung im Halbstundentakt, wobei jede begonnene Halbstunde mit 16,00 Euro berechnet wird. Der zurzeit angegebene Stundenverrechnungssatz schließt die Verwendung haushaltstypischer Reinigungsmittel, Kleinmaschinen, Werkzeuge und Schmiermittel mit ein. Spezielle Reinigungs- und Pflegemittel werden üblicherweise durch die Kundschaft gestellt. Materialkosten werden mit zzgl. 30% Beschaffungsaufwand vom Einkaufspreis berechnet. Sämtliche von uns angebotenen Leistungen richten sich grundsätzlich an Selbstzahler
- Keine versteckten Kosten und damit für Sie eine völlige Kostentransparenz,
- Fester Stundenverrechnungssatz, gleich welche Leistung,
- Monatliche Rechnungsstellung mit Stunden- und Leistungsnachweis,
- Unsere für Sie erbrachten haushaltsnahen Dienstleistungen sind jährlich steuerlich absetzbar,
- Keine Laufzeitverträge, Sie bestimmen jeweils Zeit, Umfang und Häufigkeit einer Inanspruchnahme,
- Keine Umsatzsteuerberechnung (§19 Abs. 1 UstG),
- Gedecktes Haftpflichtrisiko durch eine Betriebshaftpflichtversicherung